FAQS
Hier gibt es 2 verschiedene Ermittlungsmöglichkeiten. Entweder der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (VHKV) oder den elektronischen Heizkostenverteiler. Diese werden zur Ermittlung des Verbrauchs je Nutzereinheit benötigt. Nach der Ablesung werden die Gesamtkosten nach einem bestimmten, vorgegebenen Aufteilungsschlüssel, auf die Nutzeinheiten verteilt.
WWZ: Warmwasserzähler
KWZ: Kaltwasserzähler
VHKV: Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
EHKV: elektronische Heizkostenverteiler
WMZ: Wärmemengenzähler
Einmal jährlich ist die Hausverwaltung gesetzlich verpflichtet die Heizkosten- und Wasserkostenabrechnung (Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz) durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Nach der Ablesung unserer Monteur*innen, schicken wir den Gesamtverbrauch des Hauses bzw. die Einzelabrechnung an ihre Hausverwaltung, die sie dann den Nutzer*innen vorlegt.
• Richtiges Lüften gehört zum A&O des Heizkostensparens. Wichtig hierbei ist das sogenannte Stoßlüften. Öffnen sie 3 – 4 x täglich ihre Fenster ganz, damit ein kompletter Austausch von verbrauchter und frischer Luft stattfinden kann. Bei gekippten Fenstern kühlt der Raum zu sehr aus und ihre Energiekosten steigen massiv an.
• Achten Sie darauf, dass Fenster und Türen richtig abgedichtet sind, damit keine warme Luft entweichen kann.
• Schalten Sie nachts ihre Heizung ein paar Grad herunter. Sie können so fast 30% an Heizkosten sparen.
• Achten Sie darauf, dass die Wasserhähne nicht tropfen und der Spülkasten Ihres WCs dicht ist.
• Eine vollständige Beladung von Geschirrspüler oder Waschmaschine schont ebenfalls Ihre Geldtasche.
• Geben Sie uns ihre Mailadresse bekannt und sie erhalten den Ablesetermin per mail
• Per Aushang im Stiegenhaus bzw. Avisoschreiben
Die Ablesewerte aus einem Heizkostenverteiler geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten.
Bei zentralen Heizsystemen spaltet sich die Abrechnung in die Grundkosten der Heizanlage im ganzen Gebäude und die individuellen Verbrauchskosten. Ein Teil der Heizkosten wird allein dadurch verursacht, dass die Heizanlage in Betrieb ist. Sie entstehen auch dann, wenn niemand heizt.
Die Heizkosten können höher als im Vorjahr ausfallen, da eventuell die Energiekosten gestiegen sind oder weil in dieser Heizperiode Reparaturen anfielen. Dann steigen die Heizkosten der einzelnen Parteien, auch wenn ihre Ablesewerte niedriger waren als im Vorjahr.